Die Erfurter Clubs werden entsprechend der Erfurter Vergnügungssteuersatzung im Steuergegenstand „Tanzveranstaltungen gewerblicher Art“ mit einer Kartensteuer von 20% besteuert. Die Clubkultur wird damit sachfremd mit Spielhallen gleichgesetzt.
Bereits während der Corona-Pandemie gab es Bestrebungen, eine Abschaffung des Steuergegenstandes vorzunehmen. Spätestens seit des sogenannten “Berghain-Urteils”, wonach Auftritte von DJs als „konzertähnliche”…